Allgemeine Geschäftsbedingungen
Blechcenter Metalltechnik GmbH
1. Gültigkeitsbereich
Für alle unsere Angebote und Lieferungen sind nur die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns in jedem einzelnen Geschäftsfall schriftlich anerkannt werden.
2. Angebote
Alle Angebote und Preislisten sind freibleibend. Sie gelten nur dann als verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
3. Bestellungen
Bestellungen sind erst gültig, wenn deren Annahme von uns schriftlich bestätigt wird. Mündliche oder telefonische Abmachungen und Abänderungen erteilter Aufträge haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ebenfalls von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich in der Regel ab Werk bzw. Lager unverpackt und sind grundsätzlich freibleibend. Preislisten-Artikel werden zu den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Falls in der Zeit zwischen Auftragsabschluss und Lieferung kollektivvertragliche Lohnerhöhungen, Transport- oder Materialpreissteigerungen eintreten, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, wenn die Preise nicht ausdrücklich als Festpreise vereinbart wurden. In den Preisen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten und daher zusätzlich zu bezahlen. Exportlieferungen werden grundsätzlich in EURO verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich einer positiven Deckungszusage durch unsere Kreditversicherung und keiner anderen gültigen Vereinbarung, sind Zahlungen vom Kunden wie folgt zu leisten:
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bei Erstaufträgen – Vorauskassa
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bei Folgeaufträgen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug
Ansonsten gelten die auf unseren Auftragsbestätigungen bzw. Fakturen festgelegten Bedingungen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 15 % p.a. Verzugszinsen. Unser Geschäftspartner ist zudem verpflichtet alle Mahn- und Inkassokosten, auch durch Inkassobüros, alle Erhebungs- und Auskunftskosten und alle sonstigen Kosten zu bezahlen und zu ersetzen, die angefallen sind. Erfolgt die Zahlung nicht bei Fälligkeit, so steht uns das Recht zu, alle Lieferungen und Leistungen zu unterbrechen und erst wieder aufzunehmen, wenn die Zahlung hierfür seitens unseres Kunden in dem von uns verlangtem Umfang erfolgt ist. Gleiches gilt, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse unseres Kunden verschlechtern; wir sind in diesem Falle berechtigt, alle Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine in Rechnung zu stellen und sofort einzufordern und auch die Bearbeitung und Auslieferung aller unserer Lieferungen und Leistungen zu unterbrechen, bis für diese die Zahlung oder von uns verlangte Vorauszahlung erfolgt ist. Durch diese unsere Handlung entsteht keinerlei Ersatzanspruch uns gegenüber.
6. Lieferungen
Die von uns angegebene Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sie beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Als Liefertag gilt der Tag des Verladens der Ware, bzw. der Tag der Meldung der Versandbereitschaft. Wir behalten uns vor, vom Vertrag schadensfrei zurückzutreten, wenn die Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft wird. Wenn unvorhergesehene Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, ausbleibende Rohstofflieferungen) trotz zumutbarer Bemühungen die Erfüllung unmöglich machen, sind wir von der Lieferverpflichtung befreit, ohne jede Verpflichtung auf Schadenersatzleistung. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Wir sind befugt, Mehr- oder Minderlieferungen pro Auftrag zu erbringen und den Verkaufspreis der Liefermenge entsprechend anzupassen. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis 10 % vom bestellten Auftragswert gilt als mängelfrei.
7. Versand
Der Versand erfolgt ab Werk oder ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sollte im Einzelfall eine Franko-Lieferung vereinbart werden, so trägt der Käufer trotzdem die Gefahr des Transportes. Wir leisten daher für Abgang, Verwechslung, Beschädigung oder gänzlichen Verlust der Ware während des Transportes keinerlei Entschädigung. Bei Fehlen einer entsprechenden Anweisung bzw. Vereinbarung wird die nach unserem Ermessen günstigste Transportart gewählt.
Ist der Käufer bzw. Besteller nicht bereit, die Lieferung zu übernehmen, haben wir das Recht, die Zahlung sofort zu verlangen. Die Kosten für Rücktransport und nochmalige Lieferung gehen zu Lasten des Bestellers.
Wenn bei einem Vertrag auf Lieferung oder Leistung auf Abruf unsere Lieferung oder Leistung nicht in der vorgesehenen Weise und/oder nicht in der vereinbarten Zeit oder Zeitabfolge abgerufen und abgenommen wird, sind wir berechtigt für die Lagerung speditionsübliche Kosten, die jeweils sofort fällig sind, zu berechnen und die volle Zahlung für die nicht angenommenen Lieferungen und Waren zu berechnen.
8. Verpackung
Gewünschte oder von uns für erforderlich gehaltene Verpackung wird separat berechnet. Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen und vergütet.
9. Gewährleistung
Beanstandungen können von uns nur anerkannt werden, sofern sie schriftlich unverzüglich nach der Lieferung spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen unter Angabe der Gründe erhoben werden. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigt die Besteller bzw. Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, insbesondere nicht zur Verweigerung der Annahme des mängelfreien Teiles der Gesamtlieferung. Mängel können nur durch uns durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben werden. Weitergabe, Weiterverkauf oder Bearbeitung (auch eines Teiles der Ware) gelten in jedem Falle als vorbehaltslose Annahme und schließen Beanstandungen aus. Der Ersatz von Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Schadenersatzforderungen unserer Kunden uns gegenüber verjähren jedenfalls mit der gleichen Dauer, wie die Gewährleistungsfrist dauert.
10. Umtausch und Rücknahme
Rücknahme bzw. Umtausch ist generell ausgeschlossen. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der uns entstehenden Kosten, uns dadurch entstandene Transportkosten werden ebenfalls verrechnet. Davon ausgeschlossen sind begründete Reklamationen und Fehllieferungen unsererseits.
11. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Käufer bzw. Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf allfällige Schäden, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verrechnet werden. Scheck und Wechsel gelten erst mit der baren Einlösung als Zahlung. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes unzulässig. Sofern von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegriffen werden sollte, hat uns der Käufer bzw. Besteller dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für den Fall, dass der Käufer bzw. Besteller ungeachtet unseres Eigentumsvorbehaltes die Waren weiterveräußern sollte, tritt er schon jetzt die Forderung aus der in Höhe unserer noch ausstehenden Forderungen einschließlich Nebengebühren an uns zahlungshalber ab und nehmen wir diese Zession an. Befindet sich der Käufer bzw. Besteller in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, auf seine Kosten gemäß unserer ersten Aufforderung, die Waren an einen von uns zu bestimmenden Ort zur Sicherung unseres Eigentums zu hinterlegen, oder an eine von uns zu bestimmende Anschrift zu übersenden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle aus den Geschäften sich ergebenden Rechte und Pflichten, einschließlich Zahlung, gilt für beide Teile Schrems als Erfüllungsort. Für Streitigkeiten sind die für Schrems kompetenten Gerichte zuständig.
13. Abweichungen
Abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen sind im Einzelfall nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftbedingungen wird dadurch nicht berührt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher unberührt. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.